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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ADFokus UG, Europa Allee 2, 60327 Frankfurt a. Main (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung und damit verbundene Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Projektbeschreibungen, Zeitpläne und Kostenschaetzungen in Angeboten stellen keine verbindlichen Zusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem gesondert vereinbarten Pflichtenheft.

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer bei Dienstleistungen und Beratung eine tätigkeitsbezogene Leistung (Dienstvertrag), nicht die Herstellung eines bestimmten Erfolges. Bei Werkleistungen (z. B. Softwareentwicklung nach Pflichtenheft) gelten die werkvertraglichen Regelungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme von Abstimmungen und zur Erteilung von Freigaben befugt ist.

Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Regelung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 6 Abnahme

Bei werkvertraglichen Leistungen hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Beginnt der Auftraggeber mit der produktiven Nutzung der Leistung oder äußert er sich nicht innerhalb der Prüffrist, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass werkvertragliche Leistungen bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.

Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer beseitigt berechtigte Mängel im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 10 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen. Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Verträge über Einzelprojekte enden mit der Abnahme der Leistung. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Oktober 2024

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